Zugfestigkeit eines wärmebehandelten Konstruktionsteiles im einbaufertigen Zustand. Der Begriff Einbaufestigkeit wird vorwiegend bei vergüteten Stählen gebraucht; dabei ist die Einbaufestigkeit identisch mit jenem Zugfestigkeitswert, der sich durch Umrechnung aus dem jeweils gemessenen Härtewert ergibt (Härteprüfung – Umrechnungstafel). Um eine bestimmte Einbaufestigkeit zu erreichen, muss der Stahl je nach seiner Zusammensetzung auf jene Anlasstemperatur gebracht werden, bei der sich die der gewünschten Einbaufestigkeit entsprechende Härte einstellt.
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