Oberflächenhärtung

Selektive oder vollständige Härtung der äußeren Randschicht eines Werkstücks oder Gussteils aus Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, (  Randschichtenhärten). Die Voraussetzung für eine Oberflächenhärtung ist ein gebundener Kohlenstoffanteil im Werkstoff von mindestens 0,4 %. Durch kurzzeitiges Erwärmen der betreffenden Werkstückoberfläche auf eine Temperatur über A3 (untereutektoide Stähle) oder über A1 (übereutektoide Stähle) und sofortiges schnelles Abschrecken lässt sich eine in ihrer Dicke begrenzte martensitisches Randzone hoher Härte ohne Veränderung des Kerngefüges erzielen. Bei diesem Verfahren ist die Gefahr eines Härteverzuges gering. Zum Oberflächenhärtung sind folgende Gusswerkstoffe geeignet:

  • Stahlguss (legiert und unlegiert)
  • Temperguss, schwarz (2,2 bis 2,8 % C, mind. 0,4 % C gebunden),
  • Temperguss, weiß (0,8 bis 2 % C, mind. 0,4 % C gebunden),
  • Gusseisen, unlegiert (2,0 bis 2,3 % C, davon 0,5 bis 0,8 % C gebunden),
  • Gusseisen, legiert (2,0 bis 3,2 % C, davon 0,5 bis 0,8 % C gebunden).