Streckgrenze

Fließgrenze bei Zugbeanspruchung, die mit dem Zugversuch bestimmt wird. Die Streckgrenze Re (Dimension N/mm2) entspricht jener Spannung, bei der ein auf Zug beanspruchter Werkstoff zu fließen beginnt. Im Spannungs-Dehnungs-Schaubild (Zugversuch) ist die Streckgrenze an der Spannungsspitze nach Überschreiten der Elastizitätsgrenze erkennbar. Bei einer weiteren Zugbelastung treten Spannungsschwankungen durch das Fließen des Werkstoffes auf, die so lange anhalten, bis sich der Werkstoff so weit verfestigt hat, dass er bei nunmehr gleichmäßig ansteigender Spannung weiter gedehnt werden kann. Tritt innerhalb des Fließbereiches ein merklicher Abfall der Zugkraft ein, ist zwischen oberer und unterer Streckgrenze zu unterscheiden.

Die Streckgrenze gilt für den Konstrukteur als höchstzulässige Werkstoffbeanspruchungsgrenze im elastischen Bereich. Als deutlich wahrnehmbare Spannungsspitze im Spannungs-Dehnungs-Schaubild zeichnet sie sich jedoch nur bei weichgeglühtem, kohlenstoffarmen Stahl und einigen NE-Metallegierungen ab. Bei allen anderen Werkstoffen ist dagegen die Streckgrenze nicht deutlich ausgeprägt, und man ermittelt an ihrer Stelle, soweit möglich, die sogenannte  0,2-%-Dehngrenze.