Bei höheren Temperaturen durchgeführter Zugversuch. Die Bestimmung der Warmdehngrenze beziehungsweise der Warmstreckgrenze stehen beim Warmzugversuch gegenüber der Warmzugfestigkeit im Vordergrund, da diese Eigenschaften für die Berechnung und Auslegung von Bauteilen verwendet werden. Allerdings muss vorausgesetzt werden, dass der Werkstoff bei der betreffenden Temperatur nicht schon unterhalb der Warmstreckgrenze zu fließen oder zu kriechen beginnt. Es gibt daher für jeden Werkstoff eine bestimmte Grenztemperatur für den praktischen Gültigkeitsbereich der Warmstreckgrenze; sie liegt bei etwa 350 °C für unlegierte Stähle beziehungsweise bei ungefähr 450 °C für bestimmte warmfeste, legierte Stähle und beispielsweise nur bei etwa 100 °C für aushärtbare Aluminiumlegierungen.
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