Frist ist der 30. Juni 2022
Zur Beihilfe berechtigte Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie durch den nationalen CO2-Emissionshandel erheblich belastet sind. Zudem sind weitere Voraussetzungen für eine Entlastung zu erfüllen. Beispielsweise müssen Unternehmen die für ihre Branche angenommene wirtschaftliche Belastung nachweisen.
Es ist zwischen dem europäischen Emissionshandel und dem nationalen Emissionshandel zu differenzieren. Brennstoffmengen aus dem nationalen Emissionshandel sind beihilfeberechtigt und müssen deshalb vor der Antragsstellung erfasst werden.
Weiterhin müssen Unternehmen über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (EMAS) verfügen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von weniger als 10 GWh pro Jahr können auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50005 betreiben oder Mitglied in einem Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk sein.
Sofern ein Unternehmen eine Beihilfe erhält, ist vorgesehen, dass der Betrag zumindest teilweise zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen eingesetzt werden muss.
Hintergrund
Deutschland hat das ehrgeizige Ziel, bis 2045 ein klimaneutrales Industrieland zu sein. Die jeweiligen Bundesministerien sind daher verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den einzelnen Sektoren (u. a. Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr) zu sorgen. Unternehmen, die Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern verursachen, werden durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) belastet.
Für die Gießereibranche heißt das beispielsweise in der Praxis, dass kohlebetriebene Schmelzöfen aufgrund hoher CO2-Abgaben immer unrentabler werden. Die Branche hat frühzeitig reagiert und eine Vorreiterrolle auf dem Weg zur Klimaneutralität eingenommen, verbunden mit signifikanten Umstellungen und Investitionen in klimafreundliche Technologien. Allerdings haben deutsche Industriebetriebe zur Zeit mit außergewöhnlichen Verwerfungen als Folge der Coronapandemie und der Russlandsanktionen zu kämpfen.
Um zu verhindern, dass Unternehmen aus Kostengründen ins Ausland abwandern, hat die Regierung die BECV verabschiedet, welche das produzierende Gewerbe vom nationalen CO2-Emissionshandel entlasten soll. Bezogen auf das Vorjahr können Unternehmen bestimmter Sektoren eine Entlastung erhalten. Eisengießereien gehören zu diesen „bestimmten Sektoren“.