„Wir dürfen die Signalfunktion des Preises nicht aushebeln!“
Im März 2022 schnellte die Inflationsrate auf 7,3 %. Im April 2022 erhöhte sie sich auf 7,4 %. Zurückzuführen ist das vor allem auf die Preisentwicklung der Energieprodukte. Diese wurden zum einen von kriegs- und krisenbedingten Effekten beeinflusst, zum anderen wirkte sich die zu Jahresbeginn gestiegene CO2-Abgabe von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2 aus. „Die Inflationsrate erreichte damit im zweiten Monat in Folge einen neuen Höchststand im vereinigten Deutschland“, sagt Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes in einer Pressemitteilung.
Für ein Land wie Deutschland, das kaum eigene Öl- oder Erdgasvorkommen hat, ist sinkender Wohlstand die Konsequenz. Die Volkswirtschaft insgesamt wird ärmer.
Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung zum 1. Juni ein Entlastungspaket verabschiedet, dass die Benzin- und Dieselsteuer senkt und jedem Einkommensteuerzahler eine einmalige (steuerpflichtige) „Energieprämie“ gewährt. Weitere Maßnahmen richten sich an Sozialhilfeempfänger und Familien mit Kindern.
Prof. Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts, erläutert, dass die Politik derartige volkswirtschaftliche Belastungen nur umverteilen oder durch Kreditaufnahme in die Zukunft verlagern kann. Deutschland ist zu klein, um die Weltmarktpreise für Öl zu beeinflussen. Die Instrumente, um auf steigende Energiepreise zu reagieren, seien im Grunde auf Preiskontrollen, Subventionen und Energieprämien begrenzt.
Gegen Preiskontrollen spricht, dass die Knappheit nur verschärft wird. Als Beispiel führt Fuest die USA an. Diese hatten in den 1970er Jahren Höchstpreise für Benzin eingeführt, worauf sich das Angebot rationierte und eine Versorgungskrise mit langen Warteschlangen folgte.
Gezielte Subventionen oder Steuersenkungen verhindern, dass die Nachfrager ihr Verhalten anpassen und Energie sparen, argumentiert Fuest. Zudem kommen Mineralölsteuersenkungen nur teilweise bei den Verbrauchern an, da schätzungsweise ein Drittel davon den Benzinanbietern und Ölproduzenten zufließt. Fragwürdig ist auch, dass die Steuersenkung vor allem solche Privathaushalte entlastet, die steigende Benzinkosten meist aus eigenen Mitteln bestreiten können. Rund 60 % der Benzinsteuersenkung kommt Haushalten mit mehr als 3 600 Euro Nettoeinkommen pro Monat zugute, da diese durchschnittlich mehr Kraftstoff verbrauchen als Haushalte, die zu den Geringverdienern zählen.
In Bezug auf Transfers wie die Energieprämie überlegt Fuest, ob sie für Menschen mit höheren Einkommen sinnvoll ist. Wenn die Politik im Gegenzug die Einkommensteuer erhöht, um die Staatsschulden zu bedienen, belastet sie teilweise genau die Haushalte, die jetzt die Energieprämie erhalten.
Zudem würde übersehen, dass die Wirtschaft in einer Situation mit hoher Inflation nicht an zu niedriger, sondern zu hoher Nachfrage leidet. Steuersenkungen verschärfen dieses Problem. Für breite steuerliche Entlastungen spricht allenfalls, dass Lohnerhöhungen geringer ausfallen könnten, wenn die Realeinkommen durch Steuerentlastungen steigen. Das würde die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale mindern.
Der Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft plädiert dafür, den Fokus auf vulnerable Gruppen zu richten, die besonders von steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen betroffen sind. Bei Gruppen, die diese Lasten selbst schultern können, sollte die Politik nicht eingreifen. Da steigende Energiepreise für eine bestmögliche Anpassung an knappere Ressourcen sorgen, sollte man sie wirken lassen.
Zur Stellungnahme von Prof. Clemens Fuest:
https://ifo.de/node/69875
Wirtschaftspaket der Bundesregierung
Um gezielt Unternehmen zu unterstützen, die infolge des russischen Angriffskrieges von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, stellt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität bereit. Bereits startklar sind das KfW-Kreditprogramm für kurzfristige Liquidität und Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme.
Um existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen zu vermeiden, wurden folgende drei Instrumente verabschiedet:
• Befristeter und eng umgrenzter Kostenzuschuss zur temporären Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen.
• Finanzierungprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen.
• Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
bundesfinanzministerium.de/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html