Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) von jährlich 73 Mio. Euro auf insgesamt 109 Mio. Euro aufgestockt
Aufgrund des bisherigen Erfolgs erhält das Förderprogramm zusätzliche Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), um innovative Lösungen aus der Forschung und Entwicklung in die breite industrielle Anwendung zu tragen. Die Fördermittel wurden jetzt von 73 Millionen Euro jährlich auf insgesamt 109 Millionen Euro aufgestockt. Zudem soll in den kommenden Monaten eine überarbeitete Förderrichtlinie für das Programm veröffentlicht werden.
Ab 2024 soll das Fördervolumen auf insgesamt 129 Millionen Euro jährlich ansteigen.
Zugang zur Förderung haben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland als auch gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:
• Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen
• Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben
• Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer
fördern
• Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen
• Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und
Klimaziele leisten
Dafür gibt es folgende Programmlinien:
• Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
mit den Schwerpunkten Digitalisierung und Automatisierung / Nachhaltigkeit
und Recycling / Innovative Konstruktionsprinzipien
• CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer
Konstruktionstechniken und Materialien
• CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
• Demonstrationsvorhaben
• Standardisierung
Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Die Entscheidung über die Förderquote erfolgt in einer Einzelfallprüfung.
Mehr Informationen:
bmwk.de/Technologie/technologietransfer-programm-leichtbau.html
Das Antragsverfahren wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt.
https://foerderportal.bund.de/easyonline