1. Probe zur Kontrolle einer Wärmebehandlung (Abschrecken von der betreffenden Behandlungstemperatur), speziell auch zur Untersuchung der Härtbarkeit eines Werkstoffs, (Stirnabschreckprobe).
2. Gießprobe unter Verwendung einer Abschreckplatte zur Bestimmung des Bruchgefüges, wie es sich bei einer durch die Abschreckplatte erzwungenen raschen Erstarrung ausbildet. Auf diese Weise kann beispielsweise die Neigung zur Weißerstarrung von Gusseisen geprüft werden. Dazu zeigt Bild 1 eine einfache, in Sand geformte Abschreckprobe mit der zugehörigen Abschreckplatte. Die gegossene Probe wird längs der Einkerbung gebrochen, an Hand des Bruchgefüges lässt sich der Einfluss der Abschreckplatte durch die Tiefe der Weißeinstrahlung bestimmen. Die Neigung zur Weißerstarrung des Werkstoffes ist damit abschätzbar. Eine andere Art der Abschreckprobe ist in Bild 2 dargestellt. Hier übt die Kokille aus Gusseisen oder Stahl eine entsprechende Abschreckwirkung auf die anliegende Stirnseite der erstarrenden Probe aus und nach Brechen der Probe kann ebenfalls aus dem Bruchgefüge auf die Neigung zur Weißerstarrung geschlossen werden.