Beim Zugversuch ermittelte Spannung, bei der erstmalig eine nichtproportionale Dehnung auftritt. Die Grenze zwischen proportionaler (elastischer) und nichtproportionaler (plastischer) Dehnung ist allerdings bei den meisten Werkstoffen nur schwer bestimmbar. Man behilft sich daher mit der sog. Technischen Elastizitätsgrenze (Rp0,01), die nichts anderes ist als die 0,01 %- Dehngrenze und jene Spannung angibt, bei der die nichtproportionale Dehnung (εp) 0,01 % beträgt. Bei manchen Werkstoffen ist allerdings auch diese Spannung nicht eindeutig messbar, so dass auf die 0,2 %- Dehngrenze oder auf die 1 %-Dehngrenze ausgewichen werden muss.
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