Bauteil einer zweiteiligen Gießkammer in einer Kaltkammer-Druckgießmaschine. Durch die zweiteilig konstruierte Kammer wird die Fülllänge gegenüber der sonst üblichen, aus einem Stück bestehenden Gießkammer verkürzt, wenn die eingussseitige Maschinenaufspannplatte an der Rückseite ausgespart ist. Die Verkürzung der Kammerbaulänge und damit der Fülllänge für das flüssige Metall bedeutet höheren Füllgrad vor Auslösen des Schusses und dadurch weniger Lufteinwirbelung in den Formhohlraum beim Gießen. (Der Anfangsfüllgrad sollte circa 50 % betragen.) Die Gießkammer erhält also in der zweiteiligen Ausführung eine Verlängerung, auch Eingießbuchse genannt, die in die eingussseitige Form hineinreicht.
Im Bild (b) ist die Gießkammer mit ihrer VerIängerung in der Aufspannplatte verschraubt, und die feste Formseite wird beim Aufspannen über die Verlängerung geschoben.
Im Bild (c) befindet sich die Verlängerung in der Druckgießform und wird mit dieser an die Gießkammer angeschlossen. Bei dieser Anordnung ist darauf zu achten, dass beide Bauteile (Kammer und Verlängerung) genau fluchten.
Zur Übersicht