Dosisbegriff in der radiologischen Technik, der nur für Strahlenschutzzwecke dient (DIN 6814 Teil 3). Die Äquivalentdosis H ist das Produkt aus der Energiedosis D im Gewebe und einem dimensionslosen Bewertungsfaktor q:
H = q · D
Der Bewertungsfaktor q ist das Produkt aus dem Qualitätsfaktor Q und dem Produkt aller weiteren modifizierenden Faktoren N. Werte für Q und N werden für verschiedene Strahlenarten, Energien und Bestrahlungsbedingungen aufgrund von Vereinbarungen so festgesetzt, dass gleiche Äquivalentdosen verschiedener Strahlenarten unter Strahlenschutzgesichtspunkten gleich bewertet werden können. Für harte Röntgen- und Gammastrahlung gilt Q = 1, für Bestrahlung von außen und ohne Berücksichtigung der zeitlichen Dosisverteilung gilt N = 1. Wirken mehrere Strahlenarten zusammen, ist die gesamte Äquivalentdosis die Summe der von den einzelnen Strahlenarten herrührenden Äquivalentdosis. Die SI-Einheit der Äquivalentdosis ist das „Sievert“ (Einheitszeichen Sv):
1 Sv = 1 J/kg