Auswerferstift

Gehärteter Stahlstift, vorwiegend in zylindrischer Form, zur Gussstückauswerfung aus Kokillen, Druckgießformen und Kernen aus Kernkästen.
Auswerferstifte sind genormt, beispielsweise in DIN ISO 6751, DIN ISO 8693 und DIN ISO 8694.

Auswerferstifte für Kerne
unterteilen sich in Blind- und Konturenauswerfer. Blindauswerfer bewirken das Öffnen des Kernkastens, indem diese nach dem Aushärten des Kernwerkstoffes auf die gegenüberliegende Teilungsfläche des Kernkastens drücken. Diese Auswerfer müssen im zurückgezogenen Zustand etwa 0,2 mm von der Teilungsfläche zurückstehen, damit die Kernkastenteilung nach dem Zusammenlegen der beiden Hälften dicht schließt. Konturenauswerfer müssen mit der Kernkastenkontur abschließen und dürfen weder über die Kontur hinausragen noch von dieser zurückstehen.

Auswerferstifte in Druckgießwerkzeugen
sind in Anzahl und Ausführung von der Gussteilgestaltung und der konstruktiven Gestaltung des Formwerkzeuges abhängig. Ein gleichmäßiges Entformen ist erforderlich, entsprechend wirkender Entformungskräfte sind sie gleichmäßig über die Gussteiloberfläche anzuordnen ohne in Folge zu verkanten und dadurch zu Abdrücken oder Verformungen am Gussteil zu führen. Zylindrische Auswerferstifte werden auch für das Gießlaufsystem der Druckgießform und als Rückdruckstifte verwendet. Sie bestehen aus Warmarbeitsstahl mit einem minimalen Durchmesser von 2 mm bei einer Länge von 100 bis 200 mm oder einem maximalen Durchmesser von 32 mm bei einer Länge von 250 bis 1000 mm.

Einbau des zylindrischen Auswerferstifts mit zylindrischem Kopf nach DIN ISO 6751 (a) sowie zylindrischer Auswerferstift mit abgesetztem Schaft nach DIN ISO 8694 und Flachauswerferstift nach DIN ISO 8693 (b)© Theorie und Praxis des Druckgusses