Chemische Elemente stehen mit dem eigentlichen Legierungselement oder der Legierung aufgrund der natürlichen Vorkommen, der Rohstoffe oder der Herstellungsbedingungen in zwangsläufiger Verbindung, wie zum Beispiel Sb mit Pb. Beimengungselemente in einer Legierung werden nicht als Legierungselemente angesehen. Sie dürfen jedoch ausgewiesene Höchstgehalte nicht überschreiten. Als „schädliche Begleitelemente“ gelten solche, die die Ausbildung der Gefügegrundmasse nachteilig beeinflussen und zum Beispiel bei der Erzeugung eines ferritischen Gusseisens die unerwünschte Perlitbildung fördern. Die für ferritisches Gusseisen schädliche Beimengung kann aber für die Erzeugung von perlitischen Gusseisen durchaus zweckmäßig, sogar notwendig sein, so dass aus dem Begleitelement ein Legierungselement werden kann.
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