1. Versuch mit statischer Belastung zur Ermittlung der Biegefestigkeit und Verformungsfähigkeit bei weniger duktilen Werkstoffen (Gusswerkstoffe). Es wird der 3-Punkt- und der 4-Punkt-Biegeversuch unterschieden.
Man bestimmt die Kraft, die zum Bruch des Probestabes führt und berechnet daraus die Biegefestigkeit. Bei Gusseisen mit Lamellengraphit besteht eine Abhängigkeit der Biegefestigkeit σbB (in N/mm2) vom Sättigungsgrad Sc für 30-mm-Probestäbe:
σbB = 1365 – 971 Sc
Der Quotient Biegefestigkeit/Zugfestigkeit wird Biegefaktor, der Quotient Biegefestigkeit/Druckdurchbiegung Steifigkeit und der Quotient Bruchdurchbiegung/Biegefestigkeit Verbiegungszahl genannt.
2. Als technologischer Biegeversuch (Faltversuch) dient er bei duktilen Werkstoffen dazu, das Umformvermögen eines Werkstoffes bei gegebenen Versuchsbedingungen zu ermitteln.
3. Versuch zur Prüfung von Bindemitteln, Formstoffen beziehungsweise Formstoffregeneraten. Dabei wird eine entsprechende Formstoffmischung hergestellt und sofort anschließend oder nach einer bestimmten Lagerzeit werden in einer Kernbüchse die Biegestäbe geschossen. Nach einem festgelegten Zeitintervall werden die Biegestäbe auf einer entsprechenden Prüfmaschine (Formstoffprüfung) geprüft. Dieser Biegeversuch ist im VDG-Merkblatt P 73 festgelegt.