Deponien in Deutschland werden nach Deponieverordnung errichtet, betrieben und überwacht. Es existieren 5 Deponieklassen:
DK 0: | Deponie für inerte beziehungsweise vorbehandelte Abfälle. |
DK I und II: | Deponie für nicht gefährliche Abfälle mit organischem Anteil |
DK III: | Deponie für gefährliche Abfälle |
DK IV: | Untertagedeponie |
Entscheidend für die Zuordnung von Abfällen ist die grundlegende Charakterisierung des Abfalls mittels Feststoff- und Eluatanalytik nach LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall). Deponien der Klasse I, II und III sind mineralischen Abfällen vorbehalten.(Eine Übersicht der Entsorgungsmöglichkeiten von Abfällen aus Eisen- und Stahlgießereien zeigt die Tabelle.)
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