DVM-Kriechgrenze

Ersatzwert für die Ermittlung der Dauerstandfestigkeit zur Vermeidung aufwendiger Langzeitversuche, eingeführt vom DVM (Deutscher Verband für die Materialprüfungen der Technik). Man bestimmt die Dehngeschwindigkeit mehrerer Proben, die auf die Dauer von 45 h bei gleicher Prüftemperatur jeweils verschieden hohen Belastungen unterworfen werden. Dabei wird speziell die Dehngeschwindigkeit in der 25. bis 35. Stunde ermittelt und die bleibende Dehnung nach 45 h gemessen. Als DVM-Kriechgrenze bezeichnet man nach dem Versuch jene Maximalspannung, bei der die Kriechgeschwindigkeit in der 25. bis 35. Stunde den Wert von 10–3 %/h nicht überschritten hat und die bleibende Dehnung nicht größer als 0,2 % war. Dabei muss mindestens einer dieser beiden Grenzwerte gerade erreicht worden sein, ohne dass eine Überschreitung des anderen Grenzwertes auftrat.