Für die Verarbeitung von Formstoffen wird unter Fließbarkeit die Fähigkeit des Formstoffes verstanden, sich unter Einwirkung einer Verdichtungskraft so verschieben zu können, dass beispielsweise vertikale Druckspannungen in horizontale Druckspannungen umgewandelt werden können. Bei der Verdichtung sollte bei unterschiedlichen geometrischen Verhältnissen der Modellkonturen der Formstoff in allen Bereichen eine möglichst gleichmäßige Dichte und damit Eigenschaftsverteilung aufweisen.
Zur Prüfung und Bewertung der Fließbarkeit von Gießereiformstoffen gibt es zwei Bestimmungsmethoden: Bild 1 zeigt die Prüfeinrichtung nach G. M. Orlov. Für die Herstellung des Normprobekörper (50 x 50 mm Durchmesser) wird in die Standardhülse zusätzlich ein Halbkreissegment mit 25 mm Höhe eingelegt, welches eine Modellkuntur imitiert. Der Formstoff wird während der Verdichtung gezwungen über das Segment zu fließen. Die Formstoffmenge ist so zu bemessen, dass der verdichtete Prüfkörper eine Gesamthöhe von 50,0 ± 0,8 mm ausweist. Zweckmäßigerweise orientiert sich der Verdichtungsdruck an den Betriebsbedingungen. Nach der vollständigen Verdichtung wird der Probekörper ausgestoßen und an den Flächen (a) und (b) wird die Formhärte gemessen. Die Differenz zwischen den beiden Formhärten, auf 100 % bezogen, gibt die Fließbarkeit in % an. Im Idealfall wird eine Fließbarkeit von FOR = 100 % erreicht, da beide Formhärten gleich sind.
Ein weiteres Verfahren ist die GF-Fließbarkeitsprüfung (Bild 2). Sie wird mit einer üblichen Prüfhülse durchgeführt, die im unteren Teil eine flanschartige Erweiterung hat.
Ein gut fließfähiger Formstoff weicht bei der Belastung in den Flansch aus. Zur Prüfung selbst bestimmt man die Höhe (h), die der Sandprüfkörper unter der gegebenen Verdichtung erreicht. Aus den Höhen (h ) für (h1) für eine Fließbarkeit = 0 % und (h2) für eine Fließfähigkeit = 100 % ergibt sich für die gemessene Höhe (h) die Fließfähigkeit
FGF = (h1 – h) / (h1-h2) · 100 (%)