Klärkreuzverfahren

Von W. Guertler entwickeltes Verfahren zur Bestimmung zulässiger Schnitte in Zustandsschaubildern von Dreistofflegierungen, die diese in mehrere Teilsysteme zerlegen. Eine solche Klärung ist notwendig, wenn neben den drei Legierungskomponenten A, B und C noch zwei verschiedene binäre Verbindungen AxBy und BmCn auftreten

Wie Bild  1 zeigt, legt man zwei Schnittlinien von den reinen Komponenten zu den beiden Verbindungen, die sich im Punkt S schneiden und somit ein „Klärkreuz“ bilden. Welcher Schnitt zu Recht besteht, wird durch eine Versuchsschmelze im Punkt S oder durch einige wenige Proben entlang der beiden Klärkreuzschnitte ermittelt. Nach der Phasenregel können nur drei Kristallarten im Gleichgewicht sein. Ergibt sich beispielsweise, dass der Schnitt A-BmCn zutrifft, so lassen sich, wie in Bild 2 dargestellt, die gesuchten Teilsysteme definitiv festlegen. Falls ternäre peritektische Reaktionen auftreten, kann das Klärkreuzverfahren nur unter gewissen Einschränkungen angewandt werden.

Bild 1: Aufteilung eines ternären Zustandsschaubildes nach dem K© GIESSEREI LEXIKON

Bild 2: Teilsysteme des Zustandsschaubildes nach Bild 1, wenn das Klärkreuzverfahren die Zulässigkeit des Schnittes A-BmCn ergeben hat© GIESSEREI LEXIKON