Kupferguss

Fachsprachliche Zusammenfassung für die Herstellung von Gusserzeugnissen aus Kupfer und Kupferlegierungen, die nach DIN EN 1982 genormt sind.

Der Gusswerkstoff wird mit einer Werkstoffkurzbezeichnung und/oder durch eine Werkstoffnummer spezifiziert.

Zum Beispiel: Legierung CuSn5Zn5Pb5-C (Suffix-C für Gussstücke) mit der Werkstoffnummer CC491K.

Darüber hinaus wird das Gießverfahren mit angegeben:

GS – Sandguss
GM – Kokillenguss
GZ – Schleuderguss
GC – Strangguss
GP – Druckguss

Für den Einsatz von Kupfergusserzeugnissen stehen die elektrische Leitfähigkeit, die Temperaturleitfähigkeit und das Korrosionsverhalten bei der Werkstoffauswahl im Vordergrund.

Kupferguss aus Reinkupfer (Cu-C/CC040A) wird im Kokillenguss mit einer elektrischen Leitfähigkeit von mindestens 55 MS/m spezifiziert. Für Gussteile mit hohen Anforderungen an die Wärmeleitfähigkeit, wie beispielsweise für wassergekühlte Heißwindgeräte (Blasformen), wird die Sandgusssorte C des Werkstoffs Cu-C empfohlen, die eine elektrische Leitfähigkeit von mindestens 32 MS/m aufweisen muss.

Mit der Zugabe von Legierungselementen wird eine Abnahme der elektrischen Leitfähigkeit erreicht, die umso größer ist, je weiter dieses Element in der Periodensystemordnung vom Kupfer entfernt ist (Lindesche Regel). Der Einfluss der Legierungselemente auf die elektrische Leitfähigkeit der Kupferlegierung im Vergleich zum reinen Kupfer ist in der Grafik dargestellt.