Formulierung der Gleichgewichtsbeziehung einer chemischen Reaktion. Das Massenwirkungsgesetz besagt, dass bei einer bestimmten Temperatur das Verhältnis aus dem Produkt der Stoffmengengehalte der Ausgangsstoffe und dem der sich bildenden Stoffe konstant ist. Für die allgemeine Form einer chemischen Reaktionsgleichung
mA + nB + … ⇔ xC + yD + …
gilt also im Gleichgewicht:
Darin bedeuten (A) und (B) die Stoffmengengehalte der Reaktionspartner A und B. Die Massenwirkungskonstante K ist ein temperaturabhängiger, also bei gegebener Temperatur, unveränderlicher Zahlenwert. Die Stoffmengengehalte sind als Molenbruch einzusetzen. Der Molenbruch berechnet sich aus den Molen nA, nB …. der beteiligten Stoffe A, B …, beispielsweise für den Stoff A
Liegen eine oder mehrere oder alle Reaktionspartner in der Gasphase vor, setzt man anstelle der Stoffmengengehalte die Partialdrücke ein: