Neubildung des Gefüges bei der Wärmebehandlung verformter Metalle. Sie ist nur möglich, wenn eine gewisse Mindestverformung vorliegt, das heißt zumindest der kritische Verformungsgrad erreicht worden ist. Er beträgt zum Beispiel für Reinaluminium 1,6 % und für Eisen 3,25 %.
Man unterscheidet die primäre und die sekundäre Rekristallisation. Erstere beginnt mit der Bildung neuer Kristallkeime, die auch als „Kerne“ bezeichnet werden. Diese Kerne wachsen und lassen ein neues Gefüge entstehen, das praktisch spannungsfrei ist. An das Kernwachsen kann sich mitunter eine Kornvergröberung anschließen. Bei geringer vorausgegangener Verformung kann die Entspannung nahezu ausschließlich über eine Kornvergröberung verlaufen. Anstelle dieser Kornvergröberung kann aber auch ein Wachsen einzelner Kristalle auf Kosten anderer Kristalle beobachtet werden, das zu einem sehr ungleichmäßig aufgebauten Gefüge mit überdurchschnittlich großen Einzelkristallen führen kann, das technisch meist unerwünscht ist. Dieser Vorgang wird als sekundäre Rekristallisation bezeichnet, (Sammelkristallisation).
Die Rekristallisation im technischen Sinne wird durch Glühen bei einer Temperatur vorgenommen, die höher liegt als jene, bei der die vorausgegangene Verformung stattfand. Als Grenztemperatur gilt 0,4 Ts.Ts – Schmelztemperatur in K.
Diese Grenztemperatur entspricht der Rekristallisationsschwelle, bei der die Bildung neuer Kristalle beginnt. Da die genannte Grenztemperatur zugleich den Temperaturbereich der Kaltverformung von dem der Warmverformung trennt, ergibt sich somit die schon erwähnte Voraussetzung für eine Rekristallisation, nämlich, dass sie nur durchführbar ist, wenn eine Kaltverformung, die mindestens den kritischen Verformungsgrad erreicht hat, vorausgegangen ist, (Rekristallisationstemperatur).