Allgemeine Bezeichnung für unbearbeitete und nicht weiterbehandelte Gussstücke.
Primär werden die „rohen“ Abgüsse, wie sie aus der Gießform kommen und folglich noch mit Eingüssen, Gießläufen, Anschnitten und Speisern versehen sind, als Rohguss bezeichent. Streng genommen handelt es sich hierbei um ungeputzten Guss.
Für die Auslieferung von Gussteilen wird die geputzte und meist auch gestrahlte Gussoberfläche frei von Kreislaufmaterial, Grat und Formstoffresten als Rohgussstück bezeichnet. In jedem Falle bedeutet aber die Bezeichnung Rohguss, dass es sich um Gussstücke im Gusszustand, also ohne Bearbeitung und ohne Wärmebehandlung, handelt, (Gussrohteil).
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