Schleppkernmarke

Kernmarke, die seitlich in der Form und unterhalb der Teilung liegt. Sie muss, um sie entformbar zu machen und den Kern einlegen zu können, bis zur Formteilung hochgeführt werden. Sie wird auch als Aufführungs- oder Schweißkernmarke bezeichnet. Je nach Gegebenheit ist der hochgezogene Teil am Kernkasten angebracht, oder er wird getrennt als Füllkern hergestellt.

Zweiseitig gelagerter Kern mit Schleppmarke und für jedes Lager getrenntem Füllkern© GIESSEREI LEXIKON