1. Glühen eines Werkstückes aus Stahl nach dem Einsatzhärten (und zwar nach dem Aufkohlen oder Kornrückfeinen) durch längeres Erhitzen auf einer Temperatur knapp unterhalb des unteren Umwandlungspunktes Ac1 mit anschließender langsamer Abkühlung.
2. Bezeichnung für das Glühen von Formstahl-Bauteilen in Druckgießformen nach längeren Einsatzperioden, zum Beispiel nach jeweils 10.000 bis 15.000 Schuss. Es handelt sich dabei um vergütete Stahlteile, sodass das Zwischenglühen einer weiteren Anlassbehandlung entspricht. Sie hat die Aufgabe, durch Temperaturwechselbeanspruchungen induzierte innere Spannungen abzubauen und so die Standzeit der betreffenden Bauteile zu verlängern. Das erste Zwischenglühen sollte nach Erreichen von etwa 30 % der für die betreffende Form zu erwartenden Standzeit vorgenommen werden; ein zweites Zwischenglühen folgt nach etwa 60 % der zu erwartenden Formstandzeit beziehungsweise Schusszahl. Das Zwischenglühen wird bei einer Temperatur durchgeführt, die um etwa 25 K niedriger liegt als die bei der Formherstellung gewählte höchste Anlasstemperatur. Die Haltezeit auf Zwischenglühtemperatur beträgt ungefähr 2 h.