Fähigkeit eines Werkstoffs, meist durch eine Wärmebehandlung, eine höhere Gefügehärte erreichen zu können. Die Härteannahme eines Werkstoffs beim Härten wird nach der Einhärtungstiefe, Halbhärte oder Halbabkühlzeit beurteilt.
Die Härtbarkeit von Eisenwerkstoffen betrifft die Martensitbildung und ist normalerweise maßgebend bei der Wärmebehandlung für das Abschrecken von der Austenitisierungstemperatur. Erhöhte Härtbarkeit bedeutet leichtere Martensitbildung oder eine Zunahme der Einhärtungstiefe. Diese mit der Martensitbildung verbundene Härtbarkeit bezeichnet man bei Gusseisenwerkstoffen auch als martensitische Härtbarkeit im Gegensatz zur perlitischen Härtbarkeit.
Zur Übersicht