Induktionshärten

Verfahren zum Randschichthärten eines Werkstückes aus einer Eisen-Kohlenstoff-Legierung, wobei die Austenitisierung durch eine induktive Erwärmung herbeigeführt wird.

Grundbedingung für die Eignung von Stahl zur Induktionshärtung ist ein minimaler Kohlenstoffgehalt von 0,35 %. Bei Gusseisen sollte der gebundene Kohlenstoffanteil mindestens 0,4 % betragen.

Das Induktionshärten wird in drei Untergruppen aufgeteilt.

1. Hochfrequenzhärten (HF) > 250 kHz

2. Mittelfrequenzhärten (MF) > 10 kHz

3. Hochfrequenz-Impulshärten (HF-Impuls) 27,12 MHz

Die Austenitisierungszeiten beim Induktionshärten sind sehr kurz, sie können im Extremfall beim Impulshärten nur wenige Millisekunden dauern. Die hohen Erwärmungsgeschwindigkeiten machen es möglich, die Werkstücke nur in der Randschicht zu härten. Die Wärmebehandlung kann deshalb auch stark örtlich begrenzt werden.

Durch die kurzen Erwärmungszeiten wird eine Oxidation in der Werkstückoberfläche vermieden, so dass auf besondere Schutzmaßnahmen verzichtet werden kann.

Die Einhärtetiefe ist gering und von der Frequenz abhängig. Mit steigender Frequenz nehmen die Stromeindringtiefe und damit die erzielbare Einhärtbarkeit ab.