Notauffanggrube

Sicherheitseinrichtung unter Schmelz- und Warmhalteöfen für den Havariefall. Insbesondere wassergekühlte Induktions- beziehungsweise Rinnenöfen sind entsprechend Arbeits- und Gesundheitsschutzverordnung mit einer Notauffanggrube (Bild) auszustatten.Die Notauffanggrube muss im Störfall die austretende Metallschmelze sicher aufnehmen können, und auch das zusätzlich anfallende Kühl- und Oberflächenwasser sowie Hydrauliköl zuverlässig ableiten können.Im Moment des Zusammentreffens von Metall und Kühlmittel muss durch den Einsatz eines geeigneten Drainagematerials eine physikalische Explosion zuverlässig verhindert werden. Das Drainagematerial der Notauffanggrube muss in der Kontaktzone aufschmelzen und versintern. Darüber hinaus besitzt das Drainagematerial ausreichende Wasser- und Dampfdurchlässigkeit, wobei gleichzeitig die Größe der Poren so klein wie möglich zu halten ist, um das Eindringen von Schmutzpartikeln zu verhindern. Die Konstruktion der Notauffanggrube und die verwendeten Baustoffe sind so gewählt, dass der entstehende Dampf schnell genug entweichen kann und keinesfalls im System eingeschlossen wird, sodass eine zerstörende Explosion sicher verhindert werden kann.Das VDG-Merkblatt S 80 beschreibt die notwendigen Mindestanforderungen an eine Notauffanggrube.Für die Berechnung der offenen Verdampfungsfläche gilt folgende Formel:

Av = Aw : 10

Av – offene Verdampfungsfläche (muss der Dampf durch den Drainagebaustoff entweichen, so ist die offene Porosität maßgeblich, beziehungsweise bei der Berechnung zu berücksichtigen)
Aw – Wärmeeintragsfläche (Boden- und/oder Wandflächen die in direktem Kontakt mit Metall/Drainagebaustoff stehen)

Die Ofenkonstruktion sollte durch die Strahlungshitze des in die Notauffanggrube abgelassenen Metalls keinen Schaden nehmen, und die Flüssigmetallmengen sollten portioniert erstarren um anschließend auch wieder aus der Grube entfernt werden zu können.