Bestimmung des Schlämmstoffgehalts von Formstoffen in % der eingewogenen trockenen Prüfmenge im Rahmen der Formstoffprüfung.
Die trockene Probe wird mittels Wasser ausgeschlämmt. Der Rückstand wird wieder getrocknet und gewogen. Die Gewichtsdifferenz entspricht dem Schlämmstoffanteil:
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Hierin bedeuten:
G1 – Gewicht der trockenen Prüfsandprobe;
G2- Gewicht der Probe nach erfolgter Ausschlämmung und Trocknung (Formstoffprüfung).
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