CO2-Grenzausgleich

EU verständigt sich auf neue Maßnahmen zur Klimapolitik

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen auf die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels geeinigt. Wichtiger Bestandteil der Beschlüsse zum FitFor55-Paket ist der CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Dieser bepreist Importe aus Drittstaaten ohne vergleichbare Klimaschutzanforderungen.

Aus Drittländern importierte Waren aus bestimmten emissionsintensiven Sektoren wie Stahl oder Aluminium sollen über den CBAM künftig einem CO2-Preis unterliegen. Mit dem Abgaben-Mechanismus soll verhindert werden, dass europäischen Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil aus Klimaschutzvorgaben entsteht. Importeure, die beispielsweise Eisen oder Stahl in die EU einführen, sollen künftig CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen.

Der CBAM umfasst zunächst den Stromsektor sowie einen Großteil der Emissionen der Industriesektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff. Mit der Zeit soll der CBAM ausgeweitet werden. 

“Der Mechanismus schafft einen Ausgleich für europäische Unternehmen, die dem EU Emissionshandel (ETS-1) unterliegen, gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen.” heißt es in der Erklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Mit dem Klimapaket “Fit for 55” will die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern.