Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert ausschließlich Neufahrzeuge, die gewerblich oder kommunal genutzt werden und batterieelektrisch oder mit Wasserstoff angetrieben werden. Darunter fallen Pkw und Leichtfahrzeuge sowie bestimmte Sonderfahrzeuge. Die Hälfte der Fördersumme ist für Gebietskörperschaften reserviert. Die Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 (als Lkw zugelassene Fahrzeuge aller Gewichtsklassen) sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus können Nutzer von Elektro-Fahrzeugen auch eine Förderung für die notwendige Ladeinfrastruktur beantragen, wenn sie „ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht“.
Pro Antrag und Vorhaben können maximal 2 Millionen Euro ausgezahlt werden. Große Betriebe können auf eine Förderquote von 40 Prozent, kleine Betriebe von 60 Prozent und kommunale Betriebe von 90 Prozent hoffen. Die Mehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug (Diesel oder Benziner) können geltend gemacht werden. Der Projektträger bietet Berechnungstools an. Die Förderung kann mit dem Umweltbonus kombiniert werden, eine gleichzeitige Beantragung weiterer staatlicher Fördermittel wie Landesförderungen ist nicht möglich.
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie mindestens 60 Prozent des Ladestroms aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Das kann über Eigenerzeugung oder Ökostromverträge erfolgen. Wer die Förderung erhält, muss einen Verwendungsnachweis mit einem Sachbericht nach Abschluss des Vorhabens einreichen. Die Teilnahme an einer Evaluation ist erwünscht.
Das Förderprogramm wird vom „Projektträger Jülich“ abgewickelt: ptj.de