Förderung zur GIFA-Teilnahme

Junge innovative Unternehmen können sich für ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bewerben. Für die ersten zwei Messeteilnahmen übernimmt das Programm 70 Prozent der Kosten für den Stand. Die Idee ist gut – das sollte die Welt erfahren, aber die Finanzen reichen für einen  Messestand auf der GIFA nicht aus? Junge innovative Unternehmen können für ihreTeilnahme an der GIFA beim Bundesministerium  für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Förderung beantragen. Das Ministerium bietet ein Programm, das die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen fördert – dazu gehört  uch die GIFA. Wer eine Förderung erhält, bekommt einen Platz auf einem Gemeinschaftsstand,  den die Messe zur Verfügung stellt. „Durch den Gemeinschaftsstand soll das Exportmarketing der Aussteller gezielt gefördert werden“, heißt es in der Richtlinie der Förderung. Dort ist auch festgehalten, dass auf diesem Stand mindestens zehn Aussteller untergebracht werden sollen – für die GIFA sind noch Plätze frei. Förderung für drei Messeteilnahmen möglich 
Unternehmen, die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen neu entwickeltoder wesentlich verbessert und diese in  den Markt eingeführt haben, können sich beim BMWi bewerben. Ausschlaggebend ist, dass sich die Innovationen in wesentlichen Punkten deutlich von bestehenden Lösungen unterscheiden. Die Unternehmen müssen Handwerk, Industrie oder der technologieorientierten Dienstleistungsbranche angehören, maximal zehn Jahre alt sein und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz machen sowie maximal 50 Mitarbeiter beschäftigen. Außerdem muss der Unternehmenssitz in Deutschland angesiedelt sein. Ein weiteres Kriterium ist, dass Bewerber keine weiteren Zuwendungen für die Messebeteiligung erhalten. Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtkosten  der Messeteilnahme für Standmiete und -aufbau. Sie kann für maximal drei Teilnahmen beantragt werden. Von den ersten zwei Messeteilnahmen werden 70 Prozent der Kosten übernommen, der Eigenanteil beträgt demnach 30 Prozent.  b der dritten Teilnahme werden 60 Prozent übernommen. Dabei werden maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe ausgezahlt. Die Antragsteller müssen sich, bevor Sie den Förderantrag einreichen, bei der Messe Düsseldorf zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand anmelden. Auch für die Teilnahme an der METEC und THERMPROCESS können sich Unternehmen bewerben. Auf der Webseite der GIFA finden Siedie ausführlichen Förderrichtlinien und den  Bewilligungsantrag dazu. amg
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