Die Förderrichtlinie „Dekarbonisierung der Industrie“ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Programm sollen die Branchen Stahl, Nichteisenmetalle, Chemie, Zement und Kalk dabei unterstützen, Treibhausgasemissionen mittels Klimaschutztechnologien nachhaltig zu reduzieren. Der Förderumfang bis 2024 beträgt rund zwei Milliarden Euro.
Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration, als auch Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, die zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie beitragen, gefördert. Ansprechpartner für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).
Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagt dazu: „Spätestens 2050 soll die deutsche Wirtschaft klimaneutral sein. Dafür müssen wir heute schon entschlossen die Weichen stellen. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Industrie deshalb bei der Neuausrichtung von Produktionsprozessen in Richtung Klimaneutralität, die teilweise den Umbau ganzer Standorte zur Folge hat. Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger Meilenstein in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Unser Ziel ist eine starke, wettbewerbsfähige Industrie, die ohne fossile Energie und Rohstoffe auskommt. Denn Klimaschutz ist Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze.”