Fließvermögen

(Laufvermögen). Fähigkeit einer Flüssigkeit, zum Beispiel Metallschmelze, in einem Strömungskanal entsprechend weit zu fließen. Im wesentlichen hängt das Fließvermögen von der Viskosität, das heißt vom Grad der relativen Dünnflüssigkeit ab; dies aber unterliegt dem Einfluss der Temperatur und der Werkstoffzusammensetzung. Das Fließvermögen wird vielfach mit U-Proben oder der Gießspirale bestimmt, wobei sich die erreichte Auslauflänge proportional zum Laufvermögen verhält.

Nach heutiger Ansicht wird angenommen, dass die in einer Gießform fließende Schmelze von einer konzentrischen Gusshaut umhüllt ist, deren Erstarrung stetig fortschreitet, bis an einer bestimmten Stelle die Füllströmung allmählich gedrosselt wird und schließlich zum Stillstand kommt. Die konzentrische Gusshaut und die in Richtung senkrecht zur Strömungsachse fortschreitende Erstarrung hemmt das Fließen und vermindert bei horizontaler Strömung die Fließgeschwindigkeit. Die erzielbare Auslauflänge von Gießspiralen ist somit in erster Linie vom Erstarrungsverhalten, das heißt von der Werkstoffzusammensetzung, und erst in zweiter Linie von der durch die Gießtemperatur beeinflussbaren Viskosität abhängig. Somit spielt auch das Erstarrungsintervall eine wesentliche Rolle: eutektische Legierungen haben kein Intervall und ergeben somit größere Auslauflängen als Werkstoffe mit breitem Erstarrungsintervall. Fließvermögen und Formfüllungsvermögen sind gießtechnologische Eigenschaften eines metallichen Werkstoffes zur Beurteilung seiner Gießbarkeit.

Fließvermögen von GJS und GJL in Abhängigkeit vom Kohlenstoffäquivalent.© GIESSEREI LEXIKON