Der besondere Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass teilweise auf Speiser am Gussstück vollständig verzichtet werden kann, weil der Fülldruck theoretisch bis zur beendigten Erstarrung des Gussstücks aufrechterhalten bleibt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Trennung der Schmelze vom erstarrten Eingusszapfen im Steigrohr genau zum richtigen Zeitpunkt erfolgt. Zur Erzielung einer ausreichenden Betriebssicherheit wird das Steigrohr im oberen Bereich mit einer konischen Verengung versehen, und durch eine zusätzliche Beheizung des unter dieser Engstelle liegenden Steigrohrabschnittes wird dafür gesorgt, dass die Erstarrung nicht nach unten fortschreitet und das Steigrohr blockiert. In der Regel wird zusätzlich der Anschnittbereich der Kokille über dem oberen Steigrohrende gekühlt. Aufgrund des Verfahrensprinzips bietet sich vor allem die Verwendung von Kokillen mit waagerechter Hauptteilungsebene an. Der Gießtisch dient als feste Aufspannplatte für die untere, eingussseitige Kokillenseite und ist Bestandteil der Schließeinheit. Die obere, bewegliche Kokillenseite wird vom Schließzylinder auf- und zugefahren. Die gesamte Schließeinheit ist bei den meisten Maschinen hydraulisch kippbar, und dies erleichtert den Zugang zum Warmhaltetiegel und Steigrohr.
Das Verfahren findet zur Herstellung von Leicht- und Schwermetallguss Anwendung.