(Zeitstandkriechgrenze). Beim Zeitstandversuch ermittelte ruhende Spannung, die bei bestimmter Temperatur nach einer bestimmten Beanspruchungszeit einen bestimmten Kriechbetrag, beispielsweise 1 % plastische Verformung, durch Kriechen bewirkt.
700 σ1/1000 = 120 N/mm² bedeutet, dass eine Zugspannung von 120 N/mm² bei 700 °C in 1000 h eine Gesamtdehnung von 1 % hervorruft.
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