Glühen eines Werkstückes zur Verminderung der Härte, gegebenenfalls auch zur Erhöhung der Duktilität. Bei Eisenwerkstoffen ist das Weichglühen entweder ein Carbidzerfallsglühen oder eine entsprechend weit geführte Anlassbehandlung zum Abbau von Martensit. Bei Stahl wird dicht unterhalb der unteren Umwandlungstemperatur Ac1 (mitunter auch knapp oberhalb Ac1) oder pendelnd um Ac1 geglüht und danach langsam abgekühlt. Ebenfalls knapp unterhalb Ac1 wird graues Gusseisen geglüht, wenn ein Zerfall des Zementits im Perlit beabsichtigt ist, der Zementit zerfällt in Ferrit + Graphit, und man erhält ein perlitarmes ferritisches Gefüge. Soll dagegen im grauen Gusseisen ausgeschiedenes eutektisches Carbid zum Zerfall gebracht werden, wird oberhalb der Umwandlungstemperatur bei etwa 950 °C geglüht; es handelt sich dabei um den gleichen Vorgang wie beim Graphitisierungsglühen von Temperguss.
Bei NE-Metallen ist das Weichglühen meist ein Homogenisierungsglühen beziehungsweise eine Wärmebehandlung zum Zwecke der Kristallerholung oder Rekristallisation im Anschluss an eine Verformung (Erholungsglühen beziehungsweise Rekristallisationsglühen).
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