Rissprüfung

Untersuchung oder Kontrolle eines Werkstücks auf das Vorhandensein von Rissen. Hierzu werden angewandt:

Ultraschallprüfung,

Magnetoskopie und Magnetpulverprüfung,

Farbeindringprüfung (Kapillarverfahren),
Risstiefenmessung (Gleichstrom-Potentialsondenverfahren).

Die Prüfungen nach Ziff. 2 und 3 sind ausschließlich Ortungsverfahren, und auch mit der Ultraschallprüfung lassen sich Risse zwar nachweisen, aber nicht immer genau vermessen, vor allem bei gekrümmten Oberflächen des Prüfobjektes. Die Verfahren nach Ziff. 1 bis 3 dienen daher in erster Linie zur Ortung von Rissen, während ihre genaue Ausdehnung mit dem Verfahren nach Ziff. 4 gemessen wird.